
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten ergänzend zum individuell unterzeichneten Mietvertrag, zu den Mietbedingungen, den Stornierungsbedingungen sowie dem Übergabe- und Rückgabeprotokoll. Bei Abweichungen gehen individuell schriftlich vereinbarte Bestimmungen vor.
1. Vertrag und Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis sowie sämtliche Zusatzkosten sind spätestens zum auf der Rechnung oder im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt fällig. Zahlungen sind per TWINT, bar oder per Banküberweisung möglich. Bei Zahlungsverzug kann der gesetzliche Verzugszins verlangt werden.
2. Mahnungen und offene Forderungen
Die erste Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung erfolgt ohne Mahngebühr. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben. Bleibt die Forderung weiterhin unbezahlt, kann SS Prestige Cars im gesetzlich zulässigen Rahmen ein Inkasso- oder Betreibungsverfahren einleiten. Gesetzlich geschuldete und tatsächlich entstandene Kosten bleiben vorbehalten.
3. Verspätete Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bis 15 Minuten kann Kulanz gewährt werden, sofern keine Folgevermietung beeinträchtigt wird. Bei einer Verspätung von 16–30 Minuten können CHF 30.–, bei 31–60 Minuten CHF 60.–, bei 61–120 Minuten CHF 100.– und bei mehr als zwei Stunden mindestens CHF 150.– verrechnet werden. Bei erheblicher Überschreitung kann zusätzlich ein weiterer anteiliger oder vollständiger Mietzeitraum berechnet werden. Nachweisbare Zusatzkosten bleiben vorbehalten.
4. Tankregelung
Das Fahrzeug ist mit dem bei Übergabe vereinbarten Tankstand zurückzugeben. Für den BMW M4 ist ausschliesslich Bleifrei 98 bzw. eine von SS Prestige Cars ausdrücklich freigegebene Kraftstoffqualität zulässig. Auf Verlangen sind Tankquittungen vorzulegen. Bei fehlendem Kraftstoff werden die tatsächlichen Tankkosten zuzüglich einer Tank- und Bearbeitungspauschale von CHF 30.– verrechnet.
5. Zusatzkilometer
Die im Mietvertrag enthaltenen Freikilometer sind verbindlich. Zusätzliche Kilometer werden mit CHF 0.80 pro Kilometer verrechnet, sofern im individuellen Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6. Bussen, Verkehrsverstösse und Behördenanfragen
Sämtliche während der Mietdauer verursachten Verkehrsverstösse, Parkbussen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Mautgebühren und sonstigen behördlichen Forderungen gehen zulasten des Mieters bzw. des verantwortlichen Fahrers. Für die administrative Bearbeitung einer Busse, Behördenanfrage, Halterauskunft oder eines vergleichbaren Falls wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Fall erhoben.
7. Ausserordentlicher Verwaltungsaufwand
Verursacht der Mieter durch eine Vertragsverletzung ausserordentlichen administrativen Aufwand, kann SS Prestige Cars eine angemessene Bearbeitungsgebühr entsprechend dem tatsächlich entstandenen Aufwand verlangen. Dies kann insbesondere bei wiederholten Zahlungsaufforderungen, fehlenden Belegen, Schadenabwicklungen, Versicherungsabklärungen oder Behördenanfragen der Fall sein.
8. Reinigung und Rauchverbot
Normale Gebrauchsspuren sind im Mietpreis enthalten. Bei übermässiger Verschmutzung, Tierhaaren, Erbrochenem, verschütteten Flüssigkeiten, starken Gerüchen oder vergleichbaren Verunreinigungen werden die tatsächlich notwendigen Reinigungs- oder Spezialreinigungskosten verrechnet. In allen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot, einschliesslich Zigaretten, Zigarren, Cannabisprodukten und E-Zigaretten.
9. Schäden, Reifen, Felgen und Fahrzeugzustand
Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen, vertraglichen und versicherungsrechtlichen Bestimmungen für von ihm oder einem von ihm zugelassenen Fahrer verursachte Schäden. Dazu gehören insbesondere Karosserie-, Felgen-, Reifen-, Innenraum-, Carbon-, Glas- und Schlüsselschäden sowie Schäden infolge falscher Betankung oder unsachgemässer Nutzung. Massgebend sind insbesondere Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie vorhandene Foto- und Videoaufnahmen.
10. Versicherungs-Selbstbehalt
Soweit ein Schadenfall durch die Versicherung gedeckt ist und gemäss Mietvertrag bzw. Versicherungsbedingungen ein Selbstbehalt geschuldet ist, beträgt der vom Mieter zu tragende Selbstbehalt CHF 2’000.– pro Schadenfall, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung oder zwingende Versicherungsbestimmung gilt. Nicht versicherte oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Schäden können darüber hinaus vollständig dem Verursacher belastet werden.
11. Schlüsselverlust, Abschleppen und Bergung
Bei Verlust oder Beschädigung eines Fahrzeugschlüssels trägt der Mieter die tatsächlichen Kosten für Ersatz, Programmierung, Sperrung und notwendige Anpassungen. Abschlepp-, Bergungs-, Transport- oder Pannenkosten, die aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Ereignisses entstehen, werden ebenfalls dem Mieter belastet.
12. Unfall und Panne
Unfälle, Schäden, Pannen oder sonstige aussergewöhnliche Ereignisse sind SS Prestige Cars unverzüglich zu melden. Eigenmächtige Reparaturen sind ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig. Der Mieter hat alle zumutbaren Massnahmen zur Schadenminderung zu treffen und die für die Schadenabwicklung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig bereitzustellen.
13. Auslandfahrten
Auslandfahrten sind nur zulässig, soweit sie im konkreten Mietverhältnis ausdrücklich freigegeben wurden und der bestehende Versicherungsschutz dies zulässt. Maut, Vignetten, Umweltgebühren und ausländische Verkehrsverstösse trägt der Mieter.
14. Fahrer und verbotene Nutzung
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag zugelassenen Personen mit gültiger Fahrberechtigung geführt werden. Untersagt sind insbesondere Strassenrennen, Driften, Burnouts, nicht genehmigte Rennstreckenfahrten, unzulässige Launch-Control-Nutzung, Weitervermietung, Nutzung durch nicht zugelassene Fahrer sowie vorsätzliche oder grob unsachgemässe Beanspruchung.
15. Nutzungsausfall und Folgekosten
Kann das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Schadens oder einer Vertragsverletzung vorübergehend nicht vermietet werden, können ein nachweisbarer Nutzungsausfall sowie notwendige Diagnose-, Gutachter-, Werkstatt-, Transport- und Organisationskosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
16. Reservierung und Stornierung
Für Reservierungen, Stornierungen, Nichterscheinen und verspätete Abholung gelten zusätzlich die auf der Website veröffentlichten Stornierungsbedingungen sowie die individuell bestätigten Buchungskonditionen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von SS Prestige Cars in Thörishaus BE, Schweiz.
18. Transparenz der Gebühren
Pauschalen und Bearbeitungsgebühren dienen der Deckung des durch die jeweilige Vertragsverletzung oder Zusatzleistung verursachten administrativen und betrieblichen Mehraufwands. Weitergehende nachweisbare Schäden bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.